Hüten Sie sich vor kriminellen Gruppen, die sich als Polizisten aus der Schweiz ausgeben, meist aus Nordafrika mit unterschiedlicher Nationalität
In der Schweiz geben sich Kriminelle, bei denen es sich zumeist um Ausländer handelt, als Polizisten aus und versuchen, die Volksbank auszuplündern, dazu gibt es unten bereits einen Brief, den Sie lesen können.
Hüten Sie sich vor falschen Polizisten von schweiz
Seit mehreren Tagen ist die Region Jura das Ziel gefälschter Polizeibetrügereien.Danke der Person, die geteilt hat
Eine Person kontaktiert zufällig ein potenzielles Opfer und versucht, Senioren ins Visier zu nehmen. Während der Telefonkommunikation
Sie erklärt, dass sie für die Polizei arbeitet und dass es ein Problem mit den Bankkarten gibt.
Es gelingt ihr, die Person von dem Problem zu überzeugen und ihr mitzuteilen, dass ein Polizist in Zivil zu ihr nach Hause kommen wird, um die Bankkarte abzuholen und die Situation wiederherzustellen. Sobald dieser Ansatz erfolgreich ist, wird der Telefonkontakt aufrechterhalten und ein falscher Polizist kommt ins Haus. Er legitimiert sich mit einem auf seinem Handy präsentierten Foto. Er setzt das Szenario fort und erhält schließlich unter dem Deckmantel seiner Polizeifunktion den Code und die Bankkarte.
Dieser Betrug ist bekannt und die Vorgehensweise kann unterschiedlich sein, aber in allen Fällen geht ein Mann oder eine Frau zum Haus des Opfers und gibt sich als Polizist aus.
Unter anderen Umständen kann sie sich als falsche Bankierin legitimieren.
Es wurden mehrere Betrugsversuche dieser Art unternommen, bei einigen waren sie mit Geldabhebungen erfolgreich.
Die Polizei ruft zur Wachsamkeit auf. Ein Polizist (oder ein Bankier) wird Sie nicht nach der Bankleitzahl fragen und auch keine Kreditkarten entgegennehmen
ohne offiziellen Auftrag dazu.
Darüber hinaus legitimiert sich ein Polizist mit einem Berufsausweis, auf dem sein Name und sein Foto stehen.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Polizei unter 032 420 65 65, um den Fall zu melden
Situation und stellen Sie sicher, dass die Person eine Amtshandlung ausführt.
Jeder Versuch oder jede Information im Zusammenhang mit dieser Art von Straftat muss unverzüglich mitgeteilt werden.
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